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Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung
und Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners ein und begleiten Sie
im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.
Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wenn nicht, übernimmt ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, sprich: die Pfändung.
Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, kommt es zur eidesstattlichen Versicherung. Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig.
Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen. Und zwar im Creditreform Überwachungsverfahren bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.
- Über hundertjährige Erfahrung in Kreditsicherung und Forderungsmanagement
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
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